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PRÄSENTATION DER STANDORTENTWICKLUNGSPLANUNG „ARBEITEN UND LEBEN GAPA 2030
EIN MEILENSTEIN DAZU: GAPA KONGRESSHAUS 2025“
Über den Sachstand des Kongresshauses lässt sich der Marktgemeinderat schon seit Sommer 2019 regelmäßig in jeder seiner Sitzungen informieren. In seiner Sitzung am 03. Dezember 2020 wurde die Entscheidung des Aufsichtsrates der GaPa Tourismus GmbH und das Vorgehen der Geschäftsführung zur Kenntnis genommen, dass in Hinblick auf das Kongresshaus eine Standortentwicklungsplanung in Abstimmung auf vorhandene Grundstücke und Gebäude hinsichtlich Gebäudeform, Gebäudezustand, Gebäudeanordnung und Nutzeranforderungen beauftragt wurde.
In dem Beschluss vom 03. Dezember 2020 wurde zugleich festgelegt, dass das von der GaPa Tourismus GmbH beauftragte Unternehmen Hinterschwepfinger Projekt GmbH dem Marktgemeinderat den ersten Entwurf der Standortentwicklungsplanung vorstellen soll.
Die aktuellen Beschränkungen durch COVID-19 führten leider dazu, dass die Präsentation der Standortentwicklungsplanung am 21. Januar 2021 im Marktgemeinderat nicht unter einer großen Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger von Garmisch-Partenkirchen möglich war.
Genau daran sind wir aber interessiert, denn in der Standortentwicklungsplanung geht es nicht um eine isolierte Betrachtung des Kongresshauses, sondern um dessen Einbindung in die Ortsentwicklung von Garmisch-Partenkirchens auch im Hinblick auf die sich konkret abzeichnenden Perspektiven des Bahnhofs-Areals. Es geht um „Arbeiten und Leben GaPa 2030“ und damit um die Destinationsentwicklung von Garmisch-Partenkirchen – für Gäste wie auch Einheimische.
Auf Einladung der sog. Impulsgruppe und Dank der technischen Unterstützung der Firma Alpin Convention war es möglich, von der Präsentation der Standortentwicklungsplanung am 22. Januar 2021 eine Video-Aufnahme angefertigt.
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzliche eingeladen sich hier umfassend über den Entwurf der Standortentwicklungsplanung zu informieren. Ein erster Schritt der von uns gemäß Marktgemeinderat zu gewährleistenden Bürgerbeteiligung, der in nächster Zeit weiter konkretisiert wird.